Tat Nr. 21
Mehr als 100 Jahre faire Arbeitsbedingungen

Als erste Schweizer Detailhändlerin haben wir 1914 einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) eingeführt. Schon seit 1907 verfügen wir als eines der ersten Unternehmen über eine Pensionskasse. Mit dem Verhaltenskodex der Coop-Gruppe schaffen wir ein angenehmes Arbeitsumfeld.

Faire Arbeitsbedingungen bei Coop.

Mit unserem GAV haben wir die Grundlage für sehr gute Anstellungsbedingungen im Detailhandel gelegt. Dank den fünf Sozialpartnern ist der GAV so breit abgestützt wie kein anderer in der Branche. Als faire und verantwortungsbewusste Arbeitgeberin engagieren wir uns für einen hohen Standard im Personalmarketing, in der Aus- und Weiterbildung, bei der Vergütung sowie in der Sozialpartnerschaft. (Foto: Heiner H. Schmitt)

Der Mindestlohn und die Referenzlöhne im GAV gelten schweizweit und damit auch in Tieflohnregionen. Zudem zeigt die Zertifizierung der Lohngleichheit, dass bei Coop Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten. Mit einem grosszügigen Mutterschaftsurlaub von 18 Wochen bei 100% Lohn und einem Vaterschaftsurlaub von drei Wochen bei 100 % Lohn sowie durch finanzielle Beiträge für die externe Kinderbetreuung (Coop Child Care) unterstützt Coop auch Mitarbeitende in der Familienphase und fördert ihre berufliche Weiterentwicklung. Des Weiteren bezahlt Coop zwei Drittel der Pensionskassenbeiträge und bietet hohe Treueprämien für langjährige Mitarbeitende. Ausserhalb der sehr guten Anstellungsbedingungen profitieren unsere Mitarbeitenden überdies von diversen sehr attraktiven Personalvergünstigungen.

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